Die Besucherordnung
- Der Zutritt zum Tierparkgelände ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte statthaft.
Die Eintrittskarte ist zur Kontrolle während des Tierparkbesuches aufzubewahren. - Der Tierpark hat folgende Kassenöffnungszeiten:
- Von März bis Oktober täglich von 9.00 – 18.00 Uhr
- Von November bis Februar von 10.00 – 17.00 Uhr
Nach Kassenschluss ist der Aufenthalt im Tierpark noch eine weitere Stunde möglich. - Kinder unter 6 Jahren dürfen sich im Tierpark nur in Begleitung einer mindestens 18 Jahre alten Person aufhalten.
- Das Befahren des Tierparkgeländes mit Fahrzeugen, auch Fahrrädern, Skateboards, Inline-Skates und ähnliche sowie die Mitnahme von Fahrrädern ist nicht gestattet.
- Für Hunde besteht Leinenzwang. Sie haben keinen Zutritt zu den Tieranlagen.
- Das Füttern der Tiere durch Besucher ist nur mit Wildfutter gestattet.
- Das Angeln und Baden in den Gewässern des Tierparks ist verboten.
- Absperrungen vor den Tieranlagen dienen vor allem der Sicherheit der Besucher. Das Überwinden dieser Absperrungen ist deshalb verboten – LEBENSGEFAHR!
- Die Besucher sind verpflichtet, auf dem Tierparkgelände die Anweisungen der Tierparkmitarbeiter zu befolgen. In Ausübung ihres Hausrechtes sind die Tierparkmitarbeiter befugt, die Personalien von Besuchern, die gegen die Besucherordnung verstoßen haben, festzustellen bzw. die Besucher vom Tierparkgelände zu verweisen.
Die Tierparkleitung